Elektronisches Rezept ab dem 06. Dezember 2023

Hinweis zum eRezept:

Einige wichtige Punkte sind für Sie zu beachten, da das eRezept vom Gesetzgeber schrittweise eingeführt wird und nicht für alle Verordnungen gleichermaßen gilt.

Eine elektronische Verordnung folgender Rezepte ist bisher nicht möglich:

  • Privatrezepte
  • Hilfsmittelrezepte (z.B. Zubehör für die Blutzuckermessung, Kompressionsstrümpfe, Rollatoren usw.)
  • Heilmittel (z.B. Krankengymnastik usw.)
  • Betäubungsmittelrezepte (z.B. Morphium usw.)

Das einmalige Einlesen ihrer Gesundheitskarte pro Quartal zum Abgleich des Versichertenstatus ist weiterhin notwendig.
Darüber hinaus ist die sofortige Mitnahme von Rezepten bei der vor Ort Bestellung zukünftig leider nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zum eRezept finden Sie unter folgendem Link:

Patienteninformation eRezept